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   OLG Köln, 15.05.2018 - I-2 Wx 202/18   

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https://dejure.org/2018,24305
OLG Köln, 15.05.2018 - I-2 Wx 202/18 (https://dejure.org/2018,24305)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.05.2018 - I-2 Wx 202/18 (https://dejure.org/2018,24305)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - I-2 Wx 202/18 (https://dejure.org/2018,24305)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ärztliche Schweigepflicht und die Klärung der Testierfähigkeit

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht bei der Frage nach der Testierfähigkeit

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Die Testierunfähigkeit und die ärztliche Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht im Erbscheinsverfahren

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Die Testierunfähigkeit und die ärztliche Schweigepflicht: Zeugnisverweigerungsrecht im Erbscheinsverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann sich ein Arzt im Erbscheinsverfahren erfolgreich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Notwendige Klärung der Testierfähigkeit des Erblassers begründet Aufhebung ärztlicher Schweigepflicht - Entbindung von Schweigepflicht entspricht mutmaßlichem Willen des Erblassers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83

    Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2018 - 2 Wx 202/18
    Zwar reicht die ärztliche Schweigepflicht auch über den Tod des Patienten hinaus (vgl. § 203 Abs. 4 StGB; BGHZ 91, 392 [398] = NJW 1984, 2893; …

    Hier ist mangels ersichtlicher ausdrücklicher oder konkludenter der mutmaßliche Wille des Erblassers zu erforschen (Senat, OLGZ 1982, 1 [4]; Senat, OLGZ 1986, 59 [61]; BGHZ 91, 392 [399] = NJW 1984, 2893; BGH FamRZ 1983, 1098 [1099]; …

  • BayObLG, 21.08.1986 - BReg. 1 Z 34/86

    Testierunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung;

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2018 - 2 Wx 202/18
    Geht ein mutmaßlicher Wille des Verstorbenen eindeutig dahin, dass er unter Berücksichtigung seines wohlverstandenen Interesses auf weitere Geheimhaltung verzichten würde, so steht dem Zeugen kein Verweigerungsrecht zu (BayObLGZ 1966, 88 [90 f.]; BayObLGZ 1986, 332 = NJW 1987, 1492; Keidel/Sternal, aaO, § 30 Rn. 69).

    Ist ein solcher Wille zweifelhaft, so liegt es in der Verantwortung des Geheimnisträgers, von den ihm bekannten Umständen auf den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu schließen und nach gewissenhafter Prüfung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts zu befinden (BayObLGZ 1986, 332 = NJW 1987, 1492 m.w.N.).

  • OLG Köln, 14.04.1981 - 2 Wx 1/81

    Schweigepflicht; Umfang; Offenlegung; Testamentsverfasser

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2018 - 2 Wx 202/18
    Lässt sich eine positive Willensäußerung des Verstorbenen feststellen, sei es ausdrücklich oder konkludent, sei es gegenüber dem Arzt oder gegenüber Dritten, dann ist dieser Wille grundsätzlich maßgebend (Senat, OLGZ 1982, 1 [4] für die Entbindung eines Notars von der Verschwiegenheitspflicht; …

    Hier ist mangels ersichtlicher ausdrücklicher oder konkludenter der mutmaßliche Wille des Erblassers zu erforschen (Senat, OLGZ 1982, 1 [4]; Senat, OLGZ 1986, 59 [61]; BGHZ 91, 392 [399] = NJW 1984, 2893; BGH FamRZ 1983, 1098 [1099]; …

  • OLG Koblenz, 18.02.2010 - 2 W 9/10

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung des Ehegatten für Ansprüche aus einem

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2018 - 2 Wx 202/18
    1 Z 34/86">NJW 1987, 1492 für die Entbindung eines Arztes von der Verschwiegenheitspflicht sowie Senat 2 W 9/10).
  • OLG Stuttgart, 18.10.1982 - 8 W 388/82

    Entbindung von Verschwiegenheitspflicht; Übergang auf Erben; Vermögensrechtliche

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2018 - 2 Wx 202/18
    Auch nach dem Tode sind wegen der höchstpersönlichen Natur des vorliegenden Schutzinteresses, nämlich die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht, die Erben oder die nahen Angehörigen generell nicht berechtigt, den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden (LSG München, NJW 1962, 1789 [1790]; OLG Stuttgart, OLGZ 1983, 6 [9]; Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage 2018, § 385 Rn. 10).
  • OLG Köln, 09.09.1985 - 2 Wx 13/85

    Berichtigung eines Senatsbeschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2018 - 2 Wx 202/18
    Hier ist mangels ersichtlicher ausdrücklicher oder konkludenter der mutmaßliche Wille des Erblassers zu erforschen (Senat, OLGZ 1982, 1 [4]; Senat, OLGZ 1986, 59 [61]; BGHZ 91, 392 [399] = NJW 1984, 2893; BGH FamRZ 1983, 1098 [1099]; …
  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 20/79

    Verfassungsmäßigkeit des § 33b BVG

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2018 - 2 Wx 202/18
    Hier ist mangels ersichtlicher ausdrücklicher oder konkludenter der mutmaßliche Wille des Erblassers zu erforschen (Senat, OLGZ 1982, 1 [4]; Senat, OLGZ 1986, 59 [61]; BGHZ 91, 392 [399] = NJW 1984, 2893; BGH FamRZ 1983, 1098 [1099]; …
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